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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Dienstreisen mit privatem Pkw: 40.000 Kilometer-Grenze kennen

    | Nutzen Sie Ihren privaten Pkw für Dienstreisen und bekommen Sie deren Kosten vom Arbeitgeber nicht erstattet, können Sie diese als Werbungskosten geltend machen. Jedoch kann das Finanzamt Ärger machen, wenn die Fahrleistung mehr als 40.000 Kilometer im Jahr beträgt. Das verdeutlicht ein Urteil des FG Sachsen. |

     

    In diesem Fall darf der Finanzbeamte nämlich die von Ihnen mit der Dienstreisepauschale von 30 Cent je gefahrenem Kilometer geltend gemachten Werbungskosten mit den überschlägig ermittelten tatsächlichen Kosten je Kilometer vergleichen (Hinweis 9.5 LStR). Liegt die Dienstreisepauschale deutlich über den tatsächlichen Kilometerkosten, unterstellt der Fiskus eine offensichtlich unzutreffende Besteuerung. Als Werbungskosten dürfen Sie dann nur die anhand der tatsächlichen Kilometerkosten ermittelten Fahrtkosten abziehen (FG Sachsen, Urteil vom 23.1.2012, Az. 6 K 2097/08; Abruf-Nr. 120477).

     

    PRAXISHINWEIS | Legen Sie jährlich mehr als 40.000 Euro Kilometer beruflich zurück, haben Sie zwei Möglichkeiten: Bitten Sie Ihren Chef um einen Dienstwagen oder führen Sie für Ihren privaten Pkw ein Fahrtenbuch. Halten Sie den Kilometerstand am Jahresanfang und Jahresende fest und sammeln Sie alle erdenklichen Pkw-Rechnungen. Meist fallen die Kosten pro Kilometer dann höher aus als bei der Schätzung durch das Finanzamt.

     
    Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 3 | ID 32328870

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