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  • 05.06.2015 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Berufskleidung: Wachmann kann 84 Euro geltend machen

    | Ein Wachmann, der Hemden täglich und Hosen wöchentlich wechselt sowie die Weste durchschnittlich viermal und die Jacke zweimal jährlich wäscht, kann 84 Euro als beruflich bedingte Reinigungskosten geltend machen. Das hat das FG Nürnberg entschieden. |

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