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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Baby-Boomer gehen in Ruhestand: So beteiligt sich das Finanzamt an Ausstandsfeierlichkeiten

    von Dipl.-Finanzwirt Matthias Ulbrich, Visselhövede

    | Die Baby Boomer-Generation geht in den Ruhestand. Viele Arbeitnehmer haben gute Jobs und gutes Geld verdient. Der eine oder andere wird sich deshalb von Kollegen und Geschäftsfreunden gebührend verabschieden wollen. Lesen Sie nachfolgend, wie Sie den Fiskus an solchen Aufwendungen beteiligen. Die aktuelle Rechtsprechung in Gestalt des FG Nürnberg hat die Richtung vorgegeben. Diese gilt gleichermaßen auch für andere berufliche Feierlichkeiten z. B. anlässlich eines Dienstjubiläums. |

    Der aktuelle Fall vor dem FG Nürnberg

    Im Fall, den das FG Nürnberg entscheiden musste, war ein Steuerzahler 35 Jahre lang als Geschäftsstellenleiter und Geschäftsführer einer GmbH tätig, an der er auch 25 Prozent der Anteile hielt.

     

    Ex-GmbH-Geschäftsführer und Anteilseigner feiert Abschied

    Seinen Eintritt in den Ruhestand wollte er mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern der GmbH ausgiebig feiern. Er mietete einen historischen Gutshof mit Schloss, Seeterrasse, Insel und Kapelle. Die Aufwendungen für Organisation, Musik, Trommelworkshop, Artisten und Catering summierten sich auf 94.980 Euro netto. Es wurden insgesamt 162 Gäste bewirtet, sodass auf jeden Gast 586,30 Euro entfielen. Größtenteils handelte es sich bei den Gästen um Mitarbeiter, Rentner und ehemalige Mitarbeiter sowie drei Geschäftspartner, zum Teil jeweils Ehepartner. Ferner seien elf Familienmitglieder und sechs sonstige Gäste anwesend gewesen.

         

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