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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Dienstwagen: BFH segnet steuergünstige Zuzahlungsvariante ab und konterkariert BMF

    von Diplom-Volkswirt Günter Göbel, Würzburg

    | Die Zuzahlung eines Arbeitnehmers zum Kaufpreis eines Dienstwagens darf auf die Dauer der Vereinbarung verteilt werden und den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung des Pkw monatlich mindern. Diese steuerzahlerfreundliche Auffassung hat der BFH kundgetan. SSP erklärt, was dahinter steckt und wie sie sich in Euro und Cent auswirkt.

    Der konkrete Zuzahlungsfall

    Im konkreten Fall war ein Steuerzahler bei einer GmbH auf Minijob-Basis angestellt. Die GmbH führte pauschale Sozialabgaben und die pauschale Lohnsteuer (zwei Prozent) ab. Die GmbH erwarb für den Minijobber einen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 57.322 Euro. GmbH und Minijobber vereinbarten, dass letzterer eine Einmalzahlung von 20.000 Euro für einen Zeitraum von 96 Monaten leistet. Das reguläre Minijob-Gehalt betrug 75 Euro.

    Darin lag die lohnsteuerliche Brisanz

    So weit war noch alles gut. Die lohnsteuerliche Brisanz ergab sich daraus, dass die beiden Parteien davon ausgingen, dass die Zuzahlung gleichmäßig auf die 96 Monate verteilt würde und sich der nach der Ein-Prozent-Regelung bemessene geldwerte Vorteil für die Privatnutzung in Summe mit dem regulären Minijob-Gehalt damit immer innerhalb des Minijob-Korridors (450 Euro ‒ s. u.) bewegte.

       

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