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  • · Fachbeitrag · Gestaltungstipp des Monats

    Umzugskostenpauschale: Geschiedene und Verwitwete genießen ein Steuerprivileg

    | Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann neben den tatsächlichen angefallenen Kosten für die Spedition noch eine Umzugskostenpauschale als Werbungskosten geltend machen. Geschiedene und verwitwete Arbeitnehmer genießen hier ein Privileg: Sie haben, obwohl allein, Anspruch auf die Umzugspauschale für Ehegatten. |

     

    Höhe des Pauschbetrags für sonstige Umzugskosten

    Fand der beruflich veranlasste Umzug im Jahr 2013 statt, kann ein Arbeitnehmer folgende Umzugskostenpauschale ansetzen (BMF, Schreiben vom 1.10.2012, Az. IV C 5 - S 2353/08/10007; Abruf-Nr. 120641):

     

    Beendigung des Umzugs ab

    1. Januar 2013

    1. August 2013

    Pauschbetrag für Ledige

    687 Euro

    695 Euro

    Pauschbetrag für Verheiratete

    1.374 Euro

    1.390 Euro

    Pauschbetrag für weitere Personen, die mitumziehen

    303 Euro

    306 Euro

      

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