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  • · Fachbeitrag · Umzugskosten

    Umzug in 2020 bzw. 2021: So machen Sie Ihre Kosten steuerlich optimal geltend

    | Umziehen und das Finanzamt an den Kosten beteiligen? Das geht. Jedenfalls dann, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Viele Kosten sind in diesem Fall als Werbungskosten oder Betriebsausgaben direkt abziehbar. Doch dank der Umzugskostenpauschalen lässt sich immer noch ein bisschen mehr herausholen. Je nachdem, wann Sie in 2020 oder 2021 umgezogen sind bzw. umziehen, kommen sage und schreibe vier unterschiedlich hohe Pauschbeträge in Frage. SSP stellt Ihnen Abzugsregeln und Pauschbeträge vor und hilft Ihnen, Ihre Umzugskosten steuerlich zu optimieren. |

    Schritt 1: Ist der Umzug beruflich veranlasst?

    Den Abzug gibt es nur, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Wann das der Fall ist, entscheiden Finanzbeamte auf Grundlage der Lohnsteuer-Richtlinien (LStH 9.9) ‒ nämlich, wenn Sie aus einem dieser Gründe umziehen:

     

    • 1. Durch den Umzug verkürzt sich die Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte erheblich. Davon wird ausgegangen, wenn sich die Dauer der täglichen Hin- und Rückfahrt insgesamt zeitweise um mindestens eine Stunde ermäßigt.
            

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