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    Umzugskostenpauschalen: BMF veröffentlicht neue Werte

    | Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann u. a. Pauschbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen steuermindernd ansetzen. Das BMF hat jetzt die Werte für Umzüge ab dem 01.04.2021 und 01.04.2022 bekanntgegeben. Je nachdem, wann Sie 2020 oder 2021 umgezogen sind bzw. umziehen, kommen damit sage und schreibe vier unterschiedlich hohe Pauschbeträge in Frage. |

     

    Wichtig | Die vier möglichen Pauschbeträge für Umzüge in 2020 und 2021 sind in zwei BMF-Schreiben geregelt. Im aktuellen Schreiben vom 21.07.2021 (Az. IV C 5 ‒ S 2353/20/10004 :002, Abruf-Nr. 223718) und im Schreiben vom 20.05.2020 (Az. IV C 5 ‒ S 2353/20/10004 :001, Abruf-Nr. 215828). Zusammengefasst sehen die Pauschalen wie folgt aus:

     

    • Pauschale für Umzüge ‒ Beträge im Jahr 2020 und 2021

    Umzug fand bzw. findet statt

    01.04.2019-29.02.2020
    01.03.2020-31.05.2020
    01.06.2020
    -31.03.2021
    01.04.2021-31.03.2022
    ab 01.04.2022

    Höchstbetrag für umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht der Kinder

    2.045 Euro

    2.066 Euro

    1.146 Euro

    1.160 Euro

    1.181 Euro

    Pauschale für sonstige Umzugsauslagen

    • verheiratet
    • dem verheirateten gleichgestellt
    • ledig
    • sonstige mitumziehende Person

     

    1.622 Euro

    1.622 Euro

    811 Euro

    357 Euro

     

    1.639 Euro

    1.639 Euro

    820 Euro

    361 Euro

     

    1.433 Euro 3)

    860 Euro

    860 Euro

    573 Euro

     

    1.450 Euro

    870 Euro

    870 Euro

    580 Euro

    1.450 Euro

    886 Euro

    886 Euro

    590 Euro

     

     

    Weiterführende Hinweise

    • Beitrag „Umzug in 2020 bzw. 2021: So machen Sie Ihre Kosten steuerlich optimal geltend (mit Berechnungsbogen)“, ssp.iww.de → Abruf-Nr. 47552218
    • Umzugskostenpauschalen: Beträge für Inlandsumzüge ab 01.04.2021 bzw. ab 01.04.2022 → 47540912; Umzugskostenpauschalen: Beträge für Auslandsumzüge ab 01.04.2021 bzw. ab 01.04.2022 → Abruf-Nr. 47594826
    Quelle: Ausgabe 09 / 2021 | Seite 3 | ID 47554878

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