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  • · Nachricht · Werbungskosten

    Familie zieht an Arbeitsort: Trotzdem doppelter Haushalt?

    | Ein Ehepaar, das aus beruflichen Gründen mit den Kindern umgezogen ist, kann eine doppelte Haushaltsführung mit dem Argument geltend machen, dass die Wohnung am ursprünglichen Wohn- und Beschäftigungsort noch den Mittelpunkt der Lebensinteressen darstellt. Dafür muss es aber gute Gründe vorbringen. In einem Fall vor dem BFH reichten die dem Gericht nicht aus, der BFH hat den Werbungskostenabzug verneint. |

     

    Hintergrund | Bewohnen berufstätige Ehegatten mit ihren Kindern am Beschäftigungsort eine familiengerechte Wohnung, besteht eine „Regelvermutung“, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen dort befindet. Das gilt auch, wenn die frühere Familienwohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird. Um in diesen Fällen eine doppelte Haushaltsführung nachzuweisen, müssen Sie belegen, dass die alte Familienwohnung noch den Mittelpunkt der Lebensinteressen darstellt. Einem Ehepaar ist das beim BFH aber nicht gelungen (BFH, Urteil vom 01.10.2019, Az. VIII R 29/16, Abruf-Nr. 214282).

     

    PRAXISTIPP | Es kommt also auf Ihre Argumentationsstärke an. Indizien, mit denen Sie die Regelvermutung widerlegen können, sind insbesondere

    • die Aufenthaltsdauer in den Wohnungen,
    • Unterschiede in Größe und Ausstattung der Wohnungen,
    • die Entfernung beider Wohnungen,
    • die Anzahl der Heimfahrten,
    • die Art und Intensität der sozialen Kontakte sowie
    • Vereinszugehörigkeiten und andere Freizeitaktivitäten.
     
    Quelle: Ausgabe 04 / 2020 | Seite 2 | ID 46375272

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