· Fachbeitrag · Werbungskosten
Doppelte Haushaltsführung: Stellt ein Wohnmobil einen Zweithaushalt dar?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
Infolge der Corona-Pandemie ist das Interesse an Wohnmobilen stark gestiegen und dieses „Interesse“ ist auch bei den Finanzgerichten angekommen. So musste jüngst das FG Baden-Württemberg darüber entscheiden, ob ein Wohnmobil einen Zweithaushalt am Tätigkeitsort darstellt und sich die Kosten für das Wohnmobil deshalb im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung absetzen lassen.
Doppelte Haushaltsführung erfordert Zweithaushalt
Notwendige Mehraufwendungen, die Ihnen infolge einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, können Sie als Werbungskosten absetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Erforderlich ist dafür, dass Sie insbesondere außerhalb des Ortes Ihrer ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Haushalt unterhalten (Hauptwohnung) und auch am Beschäftigungsort wohnen (Zweitwohnung). Dabei werden an die Unterkunft am Beschäftigungsort keine strengen Anforderungen gestellt, sodass jede irgendwie geartete Unterkunft zu berücksichtigen ist, die Ihnen zum Wohnen zur Verfügung steht und von der aus Sie sich zu Ihrer ersten Tätigkeitsstätte begeben. Anerkannt wurden als Zweitwohnung zum Beispiel:
- Ein möbliertes Zimmer (BFH, Urteil vom 17.12.1971, Az. VI R 315/70)
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