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  • · Fachbeitrag · Umzugskosten

    Neue Pauschalen und neue Rechtsprechung: So machen Sie Umzugskosten steuerlich geltend

    von Annika Haucke, Rechtsanwältin und Journalistin (FJS), Berlin

    | Umziehen und das Finanzamt an den Kosten beteiligen? Das geht. Jedenfalls dann, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Viele Kosten sind in diesem Fall als Werbungskosten oder Betriebsausgaben direkt abziehbar. Doch dank der Umzugskostenpauschalen lässt sich immer noch ein bisschen mehr herausholen. Was viele nicht wissen: Hier hat sich ganz aktuell zum 01.06.2020 etwas geändert. Entscheidend ist im Jahr 2020, wann genau Sie umgezogen sind. SSP stellt Ihnen die Abzugsregeln in einer kleinen Beitragsreihe vor und hilft, Ihre Umzugskosten steuerlich zu optimieren. |

    Schritt 1: Ist der Umzug beruflich veranlasst?

    Den Abzug gibt es nur, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Wann das der Fall ist, entscheiden Finanzbeamte auf Grundlage der Lohnsteuer-Richtlinien (LStH 9.9) ‒ nämlich, wenn Sie aus einem dieser Gründe umziehen:

     

    • 1. Durch den Umzug verkürzt sich die Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte erheblich. Davon wird ausgegangen, wenn sich die Dauer der täglichen Hin- und Rückfahrt insgesamt zeitweise um mindestens eine Stunde ermäßigt. Hier kommt es auf das Verkehrsmittel an, das Sie benutzen, sowie auf die durchschnittlichen Werte. Ermitteln können Sie diese z. B. mit einem Routenplaner (FG Hamburg, Urteil vom 09.10.2008, Az. 5 K 33/08, Abruf-Nr. 090369).
      

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