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  • · Fachbeitrag · Umzugskosten

    Beim „gestreckten“ Familienumzug können doppelte Mietkosten geltend gemacht werden

    | Zieht ein verheirateter Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen an den Beschäftigungsort und mietet dort gleich wegen des geplanten Familiennachzugs eine große Familienwohnung an, darf die Miete dieser Zweitwohnung in voller Höhe im Rahmen berufsbedingter Umzugskosten als Werbungskosten abgezogen werden. Das gilt nach Auffassung des BFH selbst dann, wenn die Wohnung deutlich größer als 60 Quadratmeter ist. |

     

    Die aktuelle BFH-Entscheidung ...

    Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung erkennt das Finanzamt für die Zweitwohnung eigentlich nur die Miete an, die für eine 60 qm große Wohnung anfallen würde. Doch ist offensichtlich, dass die Familie in Kürze nachziehen wird, kann sogar die Miete für eine 5-Zimmer-Wohnung mit 165 qm als Werbungskosten abgezogen werden. Die Miete für diese Zweitwohnung kann bis zum Tag des Umzugs der Familie als Werbungskosten im Rahmen berufsbedingter Umzugskosten abgezogen werden. Ab dem Umzugstag darf dann die Miete für die bisherige Erstwohnung für die Zeit der Kündigungsfrist abgezogen werden (BFH, Urteil vom 13.7.2011, Az: VI R 2/11; Abruf-Nr. 113270).

     

    WICHTIG | Entscheidend für die Anerkennung der Miete für diese sehr große Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung war, dass der Nachzug der Familie offensichtlich geplant war und zeitnah vollzogen wurde. Als Nachweis dürften die Kündigung der alten Wohnung, Kündigungen in Vereinen oder die Anmeldung der Kinder am neuen Wohnort ausreichen.

     

    ... und ihre Folgen in der Praxis

    Das nachfolgende Beispiel zeigt, was das Urteil für den Abzug von Umzugskosten als Werbungskosten konkret bedeutet.

    • Beispiel

    Herr Huber nimmt einen neuen Arbeitsplatz in Hamburg an und mietet sich dort im November 2011 eine 150 qm große 5-Zimmer-Wohnung. Die Monatsmiete beträgt 1.200 Euro. Seine Frau mit den drei Kindern wohnt noch in München. Die Wohnung wird zum 1. März 2012 gekündigt (Miete monatlich 1.000 Euro). Bereits am 1. Februar 2012 zieht die Familie nach Hamburg nach.

    Wohnung Hamburg

    Wohnung München

    Gesamte Werbungskosten für Mietaufwand

    Steuerjahr 2011

    2.400 Euro (Miete für Nov./Dez.)

    0 Euro

    2.400 Euro

    Steuerjahr 2012

    1.200 Euro (Januar)

    1.000 Euro (Februar)

    2.000 Euro

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 15 | ID 29703270

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