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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Grundstücksübertragungen zwischen Angehörigen

    | Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge werden immer häufiger Immobilien an die Verwandtschaft übertragen. Die OFD Niedersachsen hat dazu sieben Fälle und ihre umsatzsteuerlichen Konsequenzen beleuchtet. |

     

    Schon der folgende - eher einfach gestrickte - Fall belegt, welche erheblichen umsatzsteuerlichen Konsequenzen die unentgeltliche Übertragung einer Immobilie auslösen kann. Werfen Sie deshalb unbedingt einen Blick in die Verfügung und in die anderen sechs Praxisfälle (Verfügung vom 16.9.2011, Az: S 7109 - 10 - St 172; Abruf-Nr. 113773).

    • Beispiel

    Ein Unternehmer überträgt eine Immobilie im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auf seine Tochter. Diese vermietet die Immobilie postwendend an das Unternehmen zurück. Das hat umsatzsteuerlich folgende Auswirkungen:

    • Unentgeltliche Übertragung: Die Übertragung ist zwar umsatzsteuerbar nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG. Der Umsatz ist jedoch nach § 4 Nr. 9a UStG umsatzsteuerfrei.
    • Geschäftsveräußerung: Es liegt keine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG vor.
    • Vorsteuerberichtigung: Wurde die Immobilie innerhalb der letzten zehn Jahre erworben, muss durch die Übertragung die damals beim Kauf erstattete Vorsteuer anteilig nach § 15a UStG berichtigt werden.
    Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 4 | ID 30357170

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