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  • 02.06.2017 · Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt

    Verlustabzug: Bis wann muss man eine Steuererklärung abgeben?

    | Sind Sie nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, können Sie freiwillig eine Erklärung einreichen. Dafür haben Sie vier Jahre Zeit, nachdem das Steuerjahr abgelaufen ist. Ist die Vier-Jahresfrist verstrichen, haben Sie sogar die Chance auf eine Sieben-Jahresfrist, wenn bei Ihnen im Vorjahr vortragsfähige Verluste festgestellt wurden. Das hat der BFH klargestellt. |

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