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  • 02.06.2017 · Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt

    Verlustabzug: Bis wann muss man eine Steuererklärung abgeben?

    Sind Sie nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, können Sie freiwillig eine Erklärung einreichen. Dafür haben Sie vier Jahre Zeit, nachdem das Steuerjahr abgelaufen ist. Ist die Vier-Jahresfrist verstrichen, haben Sie sogar die Chance auf eine Sieben-Jahresfrist, wenn bei Ihnen im Vorjahr vortragsfähige Verluste festgestellt wurden. Das hat der BFH klargestellt.