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  • · Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt

    Steuerzahler befragt BFH: ELSTER für Klage verwendbar?

    | Kann man eine Klage auch per ELSTER ans Finanzamt übermitteln oder bedarf es bei der Klageerhebung des klassischen Wegs (= Schriftform)? Mit dieser Frage muss sich der BFH auf die Nichtzulassungsbeschwerde eines Steuerzahlers hin befassen. |

     

    Hintergrund | Im konkreten Fall hatte der Steuerzahler am letzten Tag der Frist auf elektronischem Weg Klage erhoben, und sie per ELSTER ans Finanzamt übermittelt. Das leitete die Klage weiter ans FG. Das FG stufte die Klage als unzulässig ein, weil sie in der Klagefrist nicht in der vorgeschriebenen Schriftform erhoben wurde. Die Schriftform sieht eine eigenhändige Unterschrift des Klägers vor. Bei der ELSTER-Übermittlung fehlt es aber daran (FG Münster, Urteil vom 26.04.2017, Az. 7 K 2792/14 E, Abruf-Nr. 194518).

     

    PRAXISHINWEIS | Klagen sollten also nach wie vor in Schriftform mit eigenständiger Unterschrift eingereicht werden. Wer wie im Urteilsfall per ELSTER Klage erhoben hat und im Clinch mit dem FG liegt, sollte das Verfahren mit Hinweis auf die Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH (Az. VIII B 59/17) offen halten.

     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2017 | Seite 4 | ID 44742701

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