19.12.2018 · Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt
Einwendungen gegen Höhe der Säumniszuschläge unzulässig
Nachdem das BMF verfügt hat, dass bei Einsprüchen gegen Zinsen nach § 238 AO bei Verzinsungszeiträumen ab dem 01.04.2015 Aussetzung der Vollziehung gewährt werden darf, legen immer mehr Berater auch Einspruch gegen Säumniszuschläge ein. Diese sind aber unzulässig.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,40 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig