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  • · Nachricht · Steuergesetzgebung

    „Wachstumschancengesetz“: BMF legt Entwurf für größte Steuerreform seit Jahren vor

    | Das BMF hat am 17.07.2023 den Referentenentwurf für ein „Wachstumschancengesetz“ veröffentlicht. Der ausführliche Titel lautet „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ ‒ und aus dem Titel wird auch schon deutlich, dass das ein echtes Steuerreformgesetz werden soll, das in großen Teilen ab 2024 in Kraft treten soll. |

     

    Das Gesetz soll die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern und Impulse setzen, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und Innovationen wagen können. Daneben werden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um das Steuersystem an zentralen Stellen zu vereinfachen und durch Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen vor allem kleine Betriebe von Bürokratie zu entlasten. Das sollen u. a. folgende Maßnahmen bewirken:

    • Einführung einer Investitionsprämie zur Beförderung der Transformation der Wirtschaft in Richtung insbesondere von mehr Klimaschutz
    • Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung
    • Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
    • Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 Euro
    • Verbesserungen bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter, den Abschreibungsmöglichkeiten zu den Sammelposten und zur Sonderabschreibung nach § 7g EStG
    • Reform der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG)
    • Steigerung der Attraktivität der Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG
    • Anhebung der Grenze für die Buchführungspflicht (§ 141 AO) und der Grenze für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung
    • Digitalisierung des Spendenverfahrens ‒ Anpassung des Zuwendungsempfängerregisters
    • Einführung einer Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
    • Erhöhung des Schwellenwerts zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1.000 Euro auf 2.000 Euro.
    • Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness → Abruf-Nr. 236320
    Quelle: ID 49616728

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