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  • · Nachricht · Sonderzahlungen

    Corona-Prämie: Zahlungsfrist wird bis zum 31.03.2022 verlängert

    | Der Zeitraum für die Zuwendung steuerfreier Corona-Sonderzahlungen von insgesamt maximal 1.500 Euro wird bis zum 31.03.2022 verlängert. Dies hat der Bundestag am 05.05.2021 beschlossen. Jetzt muss (am 28.05.2021) nur noch der Bundesrat zustimmen. |

     

    In der Höhe bleibt der Steuerfreibetrag unverändert. Die Fristverlängerung in § 3 Nr. 11a EStG führt außerdem nicht dazu, dass die 1.500 Euro mehrfach steuerfrei ausgezahlt werden könnten. Lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrags wird gestreckt (ggf. auch in mehreren Teilraten).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer → Abruf-Nr. 222180
    Quelle: Ausgabe 06 / 2021 | Seite 3 | ID 47390053

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