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  • 28.02.2018 · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Doppelte Krankenversicherung: Nur ein Beitrag ist abzugsfähig

    | Ist ein Steuerzahler gleichzeitig in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung versichert, kann er lediglich die Beiträge als Sonderausgaben abziehen, die er an die gesetzliche Krankenversicherung zahlt. Das hat der BFH klargestellt. |

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