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  • · Nachricht · Rentenbesteuerung

    Vor dem BFH unterlegene Steuerzahler gehen zum BVerfG

    | Der BFH hat mit zwei Urteilen vom 31.05.2021 die aktuelle Form der Rentenbesteuerung für verfassungskonform erklärt. Bisher liege keine generelle „doppelte Besteuerung“ von Renten vor. Damit ist die Sache aber noch nicht zu Ende. Die beiden ‒ beim BFH unterlegenen ‒ Steuerzahler haben Beschwerde beim BVerfG eingelegt. Das hat der Bund der Steuerzahler mitgeteilt. Der Verband unterstützt eine der Klagen. |

     

    Hintergrund | Immer mehr Senioren zahlen Einkommensteuer auf ihre Rente. Viele treibt die Frage um, ob hier doppelt abkassiert wird. Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn die aus bereits versteuerten Einkommen gezahlten Versicherungsbeiträge höher waren als der steuerfreie Teil der Rentenzahlungen. Dazu hatte der BFH im Mai erstmals eine konkrete Rechenformel vorgelegt und klargestellt: Die Doppelbesteuerung gibt es vor allem bei künftigen Rentnerjahrgängen. Deshalb muss die Politik jetzt nachbessern. Die beiden Ehepaare, die beim BFH die neue Rechenformel erstritten haben, profitieren von den Urteilen selbst nicht, weil das Gericht bei ihnen unterm Strich keine Zweifachbelastung sah. Gegen diese Entscheidung haben beide Paare nun Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie tragen die Az. 2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21. Nach Angaben des BdSt kritisieren die Musterkläger, dass bei der Berechnung für die Ehemänner auch eine potenzielle Witwenrente eingerechnet werde. Daher komme es bei verheirateten Senioren seltener zu einer Doppelbesteuerung. Dies benachteilige sie gegenüber unverheirateten Personen.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 47506939

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