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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Steueroptimale Gehaltsumwandlung: Neue OFD-Verfügung

    | In welchen Fällen ist es zulässig, steuer- und abgabenpflichtigen Bruttolohn in steuerfreie Gehaltsextras umzuwandeln? Das interessiert sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Antworten finden sie in einer - nochmals aktualisierten - Verfügung der OFD Nordrhein-Westfalen. |

     

    Die wichtigste Aussage lautet: Kündigt ein Arbeitgeber ein unbefristetes Dienstverhältnis, um im gleichen Atemzug einen neuen Arbeitsvertrag mit neu definiertem Arbeitslohn zu schließen, handelt es sich lohnsteuerlich nur um eine Umwandlung von Arbeitslohn (OFD Nordrhein-Westfalen, Kurzinfo Lohnsteuer 05/2015, Aktualisierung vom 23.09.2016, Tz. 2.2, Abruf-Nr. 190577).

     

    • Beispiel

    Arbeitnehmerin Huber verdient in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis 3.500 Euro brutto. Sie möchte, dass ihr Arbeitgeber monatlich 250 Euro steuerfrei zum Kindergartenplatz ihrer Tochter zuschießt. Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 33 EStG setzt voraus, dass der Kindergartenzuschuss zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Der Arbeitgeber möchte aber keine 3.750 Euro zahlen. Folglich kündigt er das Dienstverhältnis und schließt in derselben Sekunde einen neuen Arbeitsvertrag mit Frau Huber. Das Gehalt wird mit 3.250 Euro plus 250 Euro Kindergartenzuschuss vereinbart. Folge: Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ist in diesem Fall nicht erfüllt, der Kindergartenzuschuss voll lohnsteuerpflichtig.

     

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