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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Lohnumwandlung zugunsten steuerfreier Gehaltsextras: Das geht und das geht nicht

    | In den Finanzämtern gehen derzeit vermehrt Anträge ein, in denen Unternehmen vom Finanzamt wissen wollen, wann und in welchen Fällen es zulässig ist, steuer- und abgabenpflichtigen Bruttolohn in steuerfreie Gehaltsextras umzuwandeln. Erfahren Sie nachfolgend, was die Finanzverwaltung dazu sagt, und wo die Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen der steueroptimierten Umstrukturierung von Vergütungssystemen liegen. |

    Fiskus nimmt sich Barlohnumwandlungsmodelle vor

    Um vom Finanzamt zu erfahren, wie es konkrete Gestaltungen bewertet, greifen Unternehmen gerne auf das Instrument der Anrufungsauskunft nach § 42e EStG zurück. Die Finanzverwaltung hat solche Anrufungsauskünfte gesammelt und auf Bund-Länder-Ebene lohnsteuerlich beurteilt.

     

    Die Folge ist, dass viele Gestaltungsmodelle nicht (mehr) anerkannt werden. Wer eine anderslautende - lohnsteuerlich positive - Anrufungsauskunft erhalten hat, muss damit rechnen, dass diese mit Wirkung für die Zukunft nach § 207 Abs. 2 AO aufgehoben wird.

            

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