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  • · Nachricht · Leserforum

    Alte PV-Anlagen: Darf der Umsatz ab dem 01.01.2023 zum Nullsteuersatz versteuert werden?

    | Ein Leser betreibt eine vor dem 01.01.2023 installierte PV-Anlage, für die er die Regelbesteuerung anwendet. Deswegen unterliegen sowohl sein privat verbrauchter Strom als auch seine Einspeisevergütungen mit 19 Prozent der Umsatzsteuer. Jetzt fragt er sich, ob ab dem 01.01.2023 der neue Nullsteuersatz gilt. |

     

    Antwort | Leider bleibt es auch ab dem 01.01.2023 bei der Versteuerung zum Regelsteuersatz von 19 Prozent. Der mit § 12 Abs. 3 UStG eingeführte Nullsteuersatz gilt nämlich nur für die Lieferung und die Installation der PV-Anlage, nicht aber für den produzierten Strom.

     

    Allerdings bestehen zwei Möglichkeiten, um die Umsatzsteuer zu minimieren bzw. gänzlich zu umgehen:

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