14.02.2020 · Nachricht · Kirchensteuer
Erstattungsüberhang auch ohne geleistete Sonderausgaben
Erstattete Sonderausgaben sind auch dann steuererhöhend zu berücksichtigen, wenn im betreffenden Jahr überhaupt keine Verrechnung mit geleisteten Aufwendungen erfolgt ist. Diese Ansicht vertritt das FG Düsseldorf.
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