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  • 14.02.2020 · Nachricht · Kirchensteuer

    Erstattungsüberhang auch ohne geleistete Sonderausgaben

    Erstattete Sonderausgaben sind auch dann steuererhöhend zu berücksichtigen, wenn im betreffenden Jahr überhaupt keine Verrechnung mit geleisteten Aufwendungen erfolgt ist. Diese Ansicht vertritt das FG Düsseldorf.