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  • · Nachricht · Kindergeld

    Bestimmung des Kindergeldberechtigten bei Trennung

    | Nach einer Trennung steht demjenigen Elternteil das Kindergeld zu, bei dem sich das Kind ausschließlich aufhält. Anderweitig getroffene Berechtigungen erlöschen. Auch ein Versöhnungsversuch lässt die ursprüngliche Berechtigung nicht aufleben. Das hat der BFH entschieden. |

     

    Hintergrund | Haben Eltern einen Elternteil als Kindergeldberechtigten bestimmt und der Familienkasse mitgeteilt, endet diese Bestimmung zivilrechtlich, wenn die Eltern sich trennen und das Kind ausschließlich im Haushalt eines Elternteils lebt. Die ursprüngliche Bestimmung des Elterngeldberechtigten erlöscht auch dann, wenn die Eltern nach der Trennung einen vergeblichen Versöhnungsversuch gestartet haben und dafür wieder zusammengezogen sind (BFH, Urteil vom 18.05.2017, Az. III R 11/15, Abruf-Nr. 196888).

     

    • Beispiel

    Die Eltern bestimmten den Vater des Kindes als Kindergeldberechtigten. Sie trennen sich. Das Kind lebt fortan bei der Mutter. Somit erlischt die Rechtswirkung der bisherigen Bestimmung und der Mutter steht ab dem Monat der Trennung das Kindergeld zu, weil das Kind in ihrem Haushalt lebt.

     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2017 | Seite 3 | ID 44948896

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