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  • · Fachbeitrag · Kapitalvermögen

    Erbschaft: Über diese Informationsquellen verfügt das Finanzamt

    | Bei Erbschaften wird im Finanzamt eine gewaltige Informationsmaschinerie in Gang gesetzt. Das Erbschaftsteuerfinanzamt wird von Notaren, Banken und Standesämtern beliefert. Das Erbschaftsteuerfinanzamt seinerseits informiert in bestimmten Fällen das Einkommensteuerfinanzamt. Die Details regelt eine Verfügung der OFD Frankfurt. |

     

    Unter anderem steht darin, dass das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt das Einkommensteuerfinanzamt informieren muss, wenn

    • der Reinwert des Nachlasses mehr als 250.000 Euro beträgt oder
    • das Kapitalvermögen über 50.000 Euro liegt (OFD Frankfurt, Verfügung vom 13.8.2012, Az. S 3715 A - 2 - St 119; Abruf-Nr. 130097).

    Im Fokus dieser umgekehrten Informationspflicht innerhalb der Finanzverwaltung steht dabei, ob Zinsen versteuert wurden und ob das vererbte Vermögen des Erblassers womöglich aus nicht erklärten Einnahmen stammt.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2013 | Seite 1 | ID 37460020

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