Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.01.2021 · Nachricht · Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Hausnotrufsystem in eigener Wohnung ist Fall für § 35a EStG

    Die Kosten eines Hausnotrufsystems sind auch dann als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG steuerlich absetzbar, wenn der Steuerzahler noch in seinem eigenen Haushalt lebt und dort ein Notrufsystem nutzt. Diese Meinung vertritt das FG Sachsen.

    Lehrvideos

    Bleiben Sie auf dem Laufenden.

    Mehr Videos