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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    Steueränderungsgesetz 2025: Bundesregierung äußert sich zur Stellungnahme des Bundesrats und ändert Gesetz

    | Die Bundesregierung hat zwar der Forderung des Bundesrates auf finanziellen Ausgleich für Einnahmeausfälle, die Ländern und Kommunen durch das Steueränderungsgesetz 2025 entstehen, eine Absage erteilt. Anderen Vorschlägen des Bundesrates hat sie dagegen zugestimmt. Dies geht aus aus der Bundestags-Drucksache 21/2470 hervor. |

     

    Positiv steht die Bundesregierung vor allem zwei Vorschlägen des Bundesrats gegenüber:

    • Werbungskosten: Als Reaktion auf die BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 09.08.2023, Az. VI R 20/21, Abruf-Nr. 238243) wird für eine doppelte Haushaltsführung im Ausland der für eine Unterkunft im Inland geltende Unterkunftshöchstbetrag von 1.000 Euro auf 2.000 Euro erhöht (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG-E).
    • Betriebsveranstaltung: Die Pauschalierung in § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG soll künftig nur noch dann möglich sein, wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Quelle: Heute im Bundestag vom 30.10.2025, Bundestags-Drucksache 21/2470 → Abruf-Nr. 251019
    Quelle: ID 50613951