· Fachbeitrag · Aktivrente
Aktivrente: So würde sie sich auf die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge auswirken
| Die Bundesregierung hat am 15.10.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) verabschiedet. Grundsätzlich kann danach derjenige, der die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei beziehen. Der DIHK hat die Details auf seiner Website vorgestellt und ein Berechnungsbeispiel eingestellt, was das Modell den Arbeitgeber kostet und was beim Arbeitnehmer effektiv ankommt. |
Der neue 24.000 Euro-Steuerfreibetrag im Jahr
Mit dem „Aktivrentengesetz“ soll ein neuer Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG eingeführt werden. Ziel ist es, Arbeitnehmer, die über die Regelaltersgrenze hinaus berufstätig bleiben, steuerlich zu entlasten. Der Freibetrag soll bis zu 24.000 Euro jährlich betragen und gilt (bis dato) für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG.
Begünstigter Personenkreis: Wer profitiert?
Begünstigt sollen Personen sein, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Maßgeblich soll die Regelaltersgrenze nach dem SGB VI, einschließlich der stufenweisen Anhebung bis zum Jahrgang 1964 sein. Der Bezug einer Altersrente oder von Versorgungsbezügen soll keinen Einfluss auf die Steuerbefreiung haben. Dies vereinfacht die Umsetzung für Arbeitgeber, da keine zusätzlichen Prüfungen erforderlich sind.
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