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E-Auto-Förderung und steuerfreie Entlastungsprämie: SSP hält Sie auf dem Laufenden
Aktuell stehen gleich mehrere Gesetzesvorhaben auf der Agenda, die schon zum 01.05. ihre Wirkung entfalten sollen. Zumindest für die E-Auto-Förderung ist das gesetzliche Fundament gelegt. Das „Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität“ wird integraler Bestandteil des „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ (Drucksache 21/1851, Abruf-Nr. 253504 , Drucksache 21/2459, Abruf-Nr. 253505 ).
Mehr Bewegung war zu Redaktionsschluss noch beim Thema „1.000 Euro steuerfreie Entlastungsprämie“. Hier stand ein Gesetzesentwurf noch aus. Und auch die konkrete Ausgestaltung der Prämie stand noch infrage. SSP hält Sie deshalb tagesaktuell auf dem Laufenden → www.iww.de/ssp
Weiterführender hinweis
- Beitrag „Die neue E-Auto-Förderung: Haushalte mit diesem zu versteuernden Einkommen profitieren“, SSP 02/2026, Seite 6 → Abruf-Nr. 5068352
Quelle: Ausgabe 05 / 2026 | Seite 1 | ID 50817289