· Fachbeitrag · E-Mobilität
E-Auto-Förderung: Haushalte mit diesem zu versteuernden Einkommen profitieren
Das neue E-Auto-Förderprogramm für Privatpersonen wird konkret: Wer sein Elektro-Auto oder bestimmte Plug-in-Hybride ab dem 01.01.2026 neu zugelassen hat, kann Fördermittel in Höhe von 1.500 bis 6.000 Euro beantragen. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Haushaltseinkommen bestimmte Höhen nicht übersteigt. SSP klärt Sie auf, damit Sie im Zweifel Mandanten oder Mitglieder informieren können.
Wer wird gefördert?
Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Sie erhöht sich um 5.000 Euro je Kind auf bis zu 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Als Nachweis dienen die Steuerbescheide der Vorjahre. . Die.
Für Haushalte mit maximal 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen gibt es einen Aufschlag auf die Basisförderung von 1.000 Euro, für Haushalte mit maximal 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von weiteren 1.000 Euro. Pro Kind erhöht sich außerdem die Fördersumme um 500 Euro, insgesamt um maximal 1.000 Euro .
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