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Das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschlands“ ist veröffentlicht
| Das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschlands“ ist am 18.07. im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es wird zum Großteil am 19.07. in Kraft treten. |
Der „Wachstums-Booster“ umfasst vor allem die folgenden Steuervergünstigungen:
- Degressive AfA: Um neue Investitionen in der Wirtschaft zu fördern, können Unternehmen ihre Ausgaben für nach cdem 30.06.2025 angeschaffte Maschinen und Geräte degressiv mit bis zu 30 Prozent von der Steuer abschreiben.
- Senkung Körperschaftsteuersatz: Nach dem Auslaufen des „Investitionsboosters“ wird ab dem Jahr 2028 schrittweise die Körperschaftsteuer gesenkt ‒ von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent im Jahr 2032.
- Elektrische Dienstwagen fördern: Das Sofortprogramm setzt auch Kaufanreize für Elektroautos als Dienstwagen und macht den Erwerb eines reinen Elektroautos für Unternehmen steuerlich attraktiver.
Weiterführender Hinweis
- SSP wird das Gesetz in der August-Ausgabe in aller Ausführlichkeit darstellen.
Quelle: ID 50353656