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Verträge zwischen nahen Angehörigen: Anerkennung auch ohne Schriftform
Allein der fehlende Abschluss eines schriftlichen Vertrags führt nicht dazu, dass Verträge zwischen nahen Angehörigen steuerlich nicht anzuerkennen sind. Bei einem Fremdvergleich hat eine Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände zu erfolgen. Dies geht aus einem Beschluss des BVerfG hervor, mit dem das BVerfG ein Urteil des FG Thüringen aufgehoben hat.
PRAXISTIPP — Trotz der positiven Entscheidung des BVerfG (Beschluss vom 27.05.2025, Az. 2 BvR 172/24, Abruf-Nr. 251029) sollten Verträge zwischen nahen Angehörigen aus Beweisgründen schriftlich abgeschlossen werden. Da die Vereinbarungen einem Fremdvergleich standhalten müssen, sollten Leistung und Gegenleistung eindeutig geregelt werden. Von besonderer Wichtigkeit ist, dass das Vereinbarte auch tatsächlich durchgeführt wird. |