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  • 27.08.2025 · Nachricht · Familienverträge

    Irrtum über Steuerfolgen bei Ehevertrag: Steuer kann rückwirkend entfallen

    | Die Übertragung von GmbH-Anteilen im Rahmen eines Zugewinnausgleichs unter Ehegatten stellt zwar grundsätzlich einen steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang nach § 17 EStG dar. Der Veräußerungsgewinn kann aber entfallen, wenn die Übertragung rückabgewickelt wird, weil man die steuerlicen Folgen fehleingeschätzt und dieser Irrtum die Geschäftsgrundlage des Vertrags gebildet hatte. Das hat der BFH entschieden. |