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  • · Fachbeitrag · Familienverträge

    Grundstücksverkauf in der Familie: Stundung als Zinsertrag?

    | Verkauft ein Familienmitglied einem anderen ein Grundstück, prüft das Finanzamt nicht nur, ob der Kaufpreis aus schenkungsteuerlicher Sicht angemessen ist, sondern auch, ob ein steuerpflichtiger Zinsertrag vorliegt. Letzteres nimmt der Fiskus an, wenn der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis länger als ein Jahr stundet. Es teilt dann die Zahlungsraten in einen Tilgungs- und Zinsanteil auf und besteuert den Zinsanteil. Das FG Düsseldorf ist dieser Praxis jetzt entgegen getreten. |

     

    Nach Ansicht des FG liegt dann keine entgeltliche Überlassung von Kapital vor, wenn die gesamten an den Verkäufer geleisteten Zahlungen im Wesentlichen dem Nennwert des Kaufpreises entsprechen. In diesem Fall darf das Finanzamt die Raten nicht in einen Zins- und einen Tilgungsanteil splitten (FG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2014, Az. 7 K 451/14 E; Abruf-Nr. 143301).

     

    PRAXISHINWEIS | Das FG hat die Revision zum BFH zugelassen, weil es von der BFH-Rechtsprechung abgewichen ist. Betroffene sollten sich gegen die fragwürdige Besteuerung des Zinsanteils bei einer Kaufpreisstundung mit einem Einspruch und einem Antrag auf Ruhen des Verfahrens zur Wehr setzen.

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2014 | Seite 3 | ID 43077348

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