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  • 25.07.2019 · Nachricht · Erbschaftsteuer

    Familienheim: Erbe muss innerhalb von sechs Monaten einziehen

    | Kinder können eine Immobilie, die von den Eltern bewohnt worden ist, nur dann steuerfrei erben, wenn sie die Wohnung innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall selbst beziehen. Können sie die Sechs-Monats-Frist nicht einhalten, müssen sie glaubhaft machen, zu welchem Zeitpunkt sie sich zur Nutzung als Familienheim entschlossen haben, aus welchen Gründen ein Einzug nicht früher möglich war und warum sie diese Gründe nicht zu vertreten haben. Das hat der BFH Erben ins Stammbuch geschrieben. |

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