Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.09.2015 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

    Erbauseinandersetzung zu Familienheim: BFH überstimmt Fiskus

    | Erben Kinder von ihren Eltern ein bebautes Grundstück, in dem die Verstorbenen bis zu ihrem Tod gelebt haben und nutzen die Kinder dieses Grundstück „unverzüglich“ (= innerhalb von sechs Monaten) als Eigenheim, fällt keine Erbschaftsteuer an. Das gilt nach Auffassung des BFH auch dann, wenn die Erbauseinandersetzung (= Regelung des Erbes) erst nach Ablauf des Sechs-Monats-Zeitraums erfolgt. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents