· Nachricht · Elterngeld
LSG Baden-Württemberg: Urlaubsabgeltung erhöht Elterngeld nicht
Allein die einschlägige lohnsteuerrechtliche Begriffsbestimmung entscheidet darüber, ob ein Einkommensbestandteil als sonstiger Bezug im Sinne des § 2c Abs. 1 S. 2 BEEG elterngeldrechtlich unbeachtlich ist. Das hat das LSG Baden-Württemberg klargestellt.
Bei einer Urlaubsabgeltung handelt es sich um einen sonstigen Bezug nach § 39b Abs. 3 EStG i. V. m. R 39b.2 Abs. 2 Nr. 5 LStR. Diese ist nicht elterngelderhöhend zu berücksichtigen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.10.2025, Az. L 11 EG 1724/25, Abruf-Nr. 253621).
Weiterführender Hinweis
- Wie Eltern ihren Anspruch auf Elterngeld wahren und optimieren, erfahren Sie im SSP-Lehrvideo Nummer 66 → Abruf-Nr. 50073922
Quelle: ID 50843939