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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Workation im Ausland: Welche Kosten bleiben abzugsfähig?

    von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Stauchitz

    | Workation, die Verbindung von Urlaub und Beruf bei einem mehrmonatigen Auslandsaufenthalt, hat sich im Gefolge der Corona-Pandemie als Option für Freelancer und Arbeitnehmer entwickelt, die ihre Tätigkeit im Home-Office ausüben können. Aktuell werben Reiseanbieter wegen der gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten mit Workation-Aufenthalten über den kommenden Winter bspw. in der Türkei oder in Ägypten. SSP wirft deshalb einen Blick auf die abzugsfähigen Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten der Workation. |

    Besteuerungsrecht in Deutschland bleibt bestehen

    Da die hier betrachteten Workation-Aufenthalte sich nur auf wenige Monate beschränken und anschließend eine Rückkehr nach Deutschland erfolgt, bleibt das deutsche Besteuerungsrecht für die während der Workation erzielten Einkünfte typischerweise erhalten. Die Gründe sind, dass

    • die unbeschränkte Steuerpflicht im Inland nicht beendet wird (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bleiben in Deutschland bestehen) und
     

    Karrierechancen

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