· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Versorgungsleistungen für Überlassung einer Wohnung: So ist der Stand der Dinge
Kann der Übernehmer eines Grundstücks auch den Mietwert einer Wohnung, die der Übergeber nach Übertragung des Grundstücks weiter nutzen darf, bei seinem Sonderausgabenabzug berücksichtigen? Diese Frage beschäftigt aktuell den BFH und auch die Finanzverwaltung. SSP bringt Sie auf den Stand der Dinge.
Die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug
Als Sonderausgaben abziehbar sind unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG lebenslange, wiederkehrende Leistungen in Zusammenhang mit der Übertragung einer begünstigten Vermögenseinheit (z. B. eines Betriebs oder Teilbetriebs). Solche Versorgungsleistungen können in Barleistungen (z. B. fester monatlicher Geldbetrag) oder Sachleistungen bestehen.
Der Sonderausgabenabzug im Nießbrauchsfall
Behält sich der Übergeber im Rahmen der Übertragung ein Nutzungsrecht an einer Wohnung zurück, sind nur die mit der Nutzungsüberlassung tatsächlich zusammenhängenden Aufwendungen anzusetzen, die aufgrund einer klaren und eindeutigen Bestimmung im Übertragungsvertrag vom Übernehmer getragen wurden. Dazu zählen insbesondere Aufwendungen für Strom, Heizung und Wasser. Gleiches gilt für Instandhaltungskosten, die der Übernehmer aufgrund seiner bürgerlich-rechtlich wirksamen Verpflichtung zur Instandhaltung tragen muss.
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