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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags: Wer wie davon profitiert

    von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburgund Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Im Rahmen des Steuerentlastungspakets steigt auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. SSP zeigt, welche Arbeitnehmer wann davon profitieren und welchen positiven Nebeneffekt die Anhebung auf Unterhaltsaufwendungen nach § 33a EStG hat. |

     

    So sorgt die Gesetzesänderung für Entlastung

    Durch das Steuerentlastungsgesetz ist § 9a Nr. 1 Buchst. a EStG dahingehend geändert worden, dass sich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Der erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 01.01.2022.

     

    Hat ein Arbeitnehmer im Jahr 2022 Werbungskosten in Höhe von weniger als 1.000 Euro, müssen in der Folge 200 Euro weniger versteuert werden als bisher. Bei einem Steuersatz von 35 Prozent bedeutet dies eine Steuerersparnis von 70 Euro.

     

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