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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    AdV-Verfahren beim BFH: War der Grundfreibetrag 2023 verfassungswidrig zu niedrig?

    | Beim BFH ist ein Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) anhängig, ob der Grundfreibetrag nach § 32a EStG im Jahr 2023 verfassungsgemäß war. Ein Steuerzahler bezweifelt das. Vorgelegt hat das FG Münster. |

     

    Streitig ist, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen im summarischen Verfahren der Aussetzung der Vollziehung (ein solches AdV-Verfahren lag dem FG vor, und liegt auch dem BFH unter dem Az. III B 75/25 [AdV] vor) geprüft werden kann, ob der Steuerzahler die streitige Steuer vorläufig nicht zahlen muss, weil der Grundfreibetrag im Jahr 2023 zu niedrig und damit verfassungswidrig war. Eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit kann erst in einem Hauptsacheverfahren (Klageverfahren beim FG, Revisionsverfahren beim BFH), nicht aber in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wie der AdV getroffen werden. Dort kann immer nur entschieden werden, ob der Kläger die streitige Steuer vorläufig ‒ bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren ‒ zahlen muss (FG Münster, Beschluss vom 14.07.2025, Az. 1 V 1145/25 E, Abruf-Nr. 250145).

    Quelle: ID 50549810