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Rechtsgrundlage für E-Auto-Förderung ist beschlossen
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am 15.04.2026 eine zuwendungsrechtliche Regelung für das von der Bundesregierung aufgelegte Förderprogramm für „klimaneutrale Mobilität für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen“ beschlossen. Die Förderung soll für elektrisch betriebene Fahrzeuge gelten, die erstmals nach dem 01.01.2026 zugelassen worden sind. Es ist unschädlich, wenn der zugrundeliegende Vertrag bereits vor Beantragung der Förderung geschlossen worden ist.
Die dafür notwendige Gesetzesgrundlage – das „Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität“ – war Teil eines im Ausschuss beschlossenen Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ (Drucksache 21/1851, Abruf-Nr. 253504, Drucksache 21/2459, Abruf-Nr. 253505).
Weiterführende hinweise
- Beitrag „Die neue E-Auto-Förderung: Haushalte mit diesem zu versteuernden Einkommen profitieren“, SSP 02/2026, Seite 6 → Abruf-Nr. 50683521
- „Heute im Bundestag, Meldung 298/2026 → https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1165484