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  • · Nachricht · E-Mobilität

    E-Auto-Förderung: Seit 19.05.2026 kann sie beantragt werden

    Die Bundesregierung hatte im Herbst 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen. Die Förderung kann seit dem 19.05.2026 beantragt werden, rückwirkend zum 01.01.2026. Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen wurden oder werden. Das zweite entscheidende Förderkriterium ist die Höhe des zu versteuernden Haushaltseinkommens.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Wie Sie das zweite Kriterium – zu versteuerndes Haushaltseinkommen – erfüllen, lesen Sie im Beitrag „E-Auto-Förderung“: So lässt sie sich durch Steuergestaltung sichern und optimieren“, SSP 03/2026 → Seite 9, Abruf-Nr. 50698269.
    Quelle: Ausgabe 06 / 2026 | Seite 1 | ID 50848711