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  • 20.09.2018 · Nachricht · Dienstwagen/Kfz-Kosten

    Fahrtenbuchmethode nur bei lückenlosen Belegen

    | Bei der Fahrtenbuchmethode müssen die Gesamtkosten insgesamt durch Belege lückenlos nachgewiesen sein. Unter „Belege“ ist jeder anerkannte Nachweis von Betriebsausgaben wie Quittungen und Rechnungen zu verstehen. Können teilweise keine individuellen Kosten für das Fahrzeug ermittelt werden, sondern liegt für wesentliche Teile wie z. B. Haftpflicht, Kfz-Steuer, GEZ ein betriebsinterner Kostenverrechnungssatz bzw. ein fiktiver Kostenansatz zugrunde, wird das Erfordernis des lückenlosen Kostennachweises nicht erfüllt. So das FG München. |

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