· Fachbeitrag · Mobilität
Das „Carsharing“ im Steuercheck: So setzen Nutzer ihre Aufwendungen steuerlich ab
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels
Carsharing kommt v. a. in Ballungsgebieten immer mehr in Mode. Aber gestiegene Benzinpreise und Versicherungsprämien sowie hohe Stellplatzkosten machen das Modell auch in ländlichen Regionen mehr und mehr zum Gesprächsthema. Doch worum geht es beim Carsharing überhaupt? Wie lassen sich die Kosten steuerlich absetzen? Welche Besonderheiten sind zu beachten? Welche Vor- bzw. Nachteile ergeben sich im Vergleich zu den klassischen Nutzungsmodellen; nämlich Erwerb bzw. Leasing des Fahrzeugs? SSP geht allen Fragen auf den Grund.
Darum geht es beim Carsharing
Beim Carsharing („Autoteilen“) geht es um die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen auf Basis einer Rahmenvereinbarung. Rechtlich eingeordnet handelt es sich um einen Mietvertrag mit Elementen eines Dienstleistungsvertrags, wobei der Zugang zu den jeweiligen Fahrzeugen dezentral via App erfolgt. Man unterscheidet in der Praxis im Wesentlichen zwei Systeme:
- Stationsbasiertes Carsharing: Hier wird das Fahrzeug an einem festen Stellplatz abgeholt und dorthin zurückgebracht.
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