28.10.2025 · Nachricht · Betriebs-Pkw
Die neue „Super-AfA“ für E-Fahrzeuge: Kann man sie auch für Gebrauchtwagen in Anspruch nehmen?
| Ressourcen sparen und bei der betrieblichen Mobilität den CO 2 -Ausstoß verringern. Das waren einige der Motive, die den Gesetzgeber veranlasst haben, eine neue Super-Abschreibung für E-Fahrzeuge zu installieren, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft werden bzw. worden sind. Ein SSP-Leser fragt sich nun: Kann ich die neue Super-AfA nur für E-Neuwagen oder auch für E-Gebrauchtfahrzeuge und E-Fahrzeuge mit Kurz- oder Tageszulassung nutzen? |
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