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  • 15.09.2025 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung

    Opfer eines Trickbetrugs kann Vermögensverlust nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen

    | Vermögensverluste aus einem Trickbetrug, bei dem die Täter einem älteren Menschen am Telefon die Notlage eines nahen Angehörigen vortäuschen, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd abzugsfähig. Diese Auffassung vertritt das FG Münster. |