15.09.2025 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung
Opfer eines Trickbetrugs kann Vermögensverlust nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen
| Vermögensverluste aus einem Trickbetrug, bei dem die Täter einem älteren Menschen am Telefon die Notlage eines nahen Angehörigen vortäuschen, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd abzugsfähig. Diese Auffassung vertritt das FG Münster. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig