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  • 08.05.2018 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung

    Kindesentführung durch Eltern: Kosten für Zivilprozess abziehbar

    | Stellen Kosten für einen Zivilprozess, dem eine Kindesentführung zugrunde liegt, außergewöhnliche Belastungen dar? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Düsseldorf hat sie bejaht. |

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