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  • 08.05.2018 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung

    Kindesentführung durch Eltern: Kosten für Zivilprozess abziehbar

    Stellen Kosten für einen Zivilprozess, dem eine Kindesentführung zugrunde liegt, außergewöhnliche Belastungen dar? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Düsseldorf hat sie bejaht.