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  • · Fachbeitrag · Zwischenruf

    Vermögensanlage in neuen Zeiten: Analyse ist gefragt

    von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn (www.stiftungsrecht-plus.de)

    | Die Ertragslage bei Vermögensanlagen ist bekanntlich auf einem ungewohnten Tiefstand. Das hat sich herumgesprochen. Auch ganz viele Stiftungen haben das im wahrsten Sinne des Wortes erlebt. |

     

    1. Das Dilemma

    Es ist auch allseits bekannt, dass höhere Erträge höhere Risiken voraussetzen. Wir hören dazu immer wieder mehr oder weniger exotische Vorschläge zu Vermögensanlagen mit besserer Ertragslage. Unternehmensanleihen wurden und werden vor diesem Hintergrund auch für Stiftungen diskutiert. Zu entsprechenden Mittelstandsanleihen konnten wir jüngst allerdings wieder lesen, wie ausgesprochen risikoreich sie grundsätzlich sind (Bonner Generalanzeiger, 24.2.15, S. 7: „Pleiten statt Geldsegen - Besitzer von Mittelstandsanleihen bangen. Viele Ausfälle wegen Insolvenz“).

     

    Also doch „vergraben“? Nein, vergraben alleine genügt nicht! Ich sage nur: „Matthäus, Kapitel 25, Vers 14 bis 30“. Im dortigen Gleichnis (lesen!) finden sich jahrtausendealte Erfahrungen zur Vermögensanlage und ehrlich gesagt, sie überzeugen nach wie vor. Mit anderen Worten: Ein aktives Vermögensmanagement mit einer zu der Stiftung passenden Risikobereitschaft und Risikosensibilität ist unumgänglich. Lösungen von der Stange und „todsichere Tipps“ („Sagen Sie mir doch mal, welche Aktien ...“) reichen hier nicht.

     

    2. Anlageproblem aktiv angehen

    Das alles ist in der Praxis ein echtes Problem für viele (ehrenamtliche) Stiftungsorganmitglieder, die vorrangig ganz andere Qualifikationen haben, als sie für eine erfolgreiche Vermögensanlage erforderlich sind. Es hilft aber nichts: Die Stiftungsorgane haben unbedingt eine gründliche Analyse vorzunehmen. Die Umsetzung des auf dem Stifterwillen basierenden Vermögenserhaltungsgrundsatzes, um die Stiftungszwecke möglichst „andauernd und nachhaltig“ zu erfüllen (§ 80 Abs. 2 S. 1 BGB), ist eine Kernaufgabe für die Mitglieder der Stiftungsorgane. Die müssen sich aber vielfach erst noch auf die neuen Zeiten einstellen. Dafür müssen sie ihre bisherige Komfortzone verlassen. Sich einfach nur auf „die Bank“ zu verlassen, reicht nicht, sondern ist, wie die jüngste Vergangenheit zeigt, ausgesprochen haftungsträchtig.

     

    Nichts anderes gilt für die eine oder andere Stiftungsaufsichtsbehörde. Die Beharrungskräfte der „Regeln von gestern“ sind erstaunlich. (Beispiel: 30 % Aktien, obwohl doch der individuelle Stifterwille entscheidend ist!)

     

    Die Fachwelt hat das Thema immer wieder unterstützend aufzubereiten und neu zu durchdenken. So geschieht es auch immer wieder hier im Stiftungsbrief. Packen wir es weiterhin wohlgemut an, so leid wir es ab und an auch sein mögen! Das ist, mit Angela Merkel gesprochen, absolut „alternativlos“.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2015 | Seite 101 | ID 43233354