Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Zwischenruf (26.06.2016)

    Die Werte und Generationen bei der Familienstiftung als Beteiligungsträgerstiftung

    RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn, www.schiffer.de, www.stiftungsrecht-plus.de

    | In dieser Ausgabe (S. 138) beschreibt Theuffel-Werhahn den „Showdown bei ALDI-Nord“. Er kommentiert dazu das Urteil des Schleswig-Holsteinischen VG vom 21.1.16 (6 A 12/15) zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit Beschlüssen zu Organbesetzungen bei der Jakobus-Stiftung. Diese hält zusammen mit der Markus- und der Lukas-Stiftung 100 % der Anteile an der Unternehmensgruppe ALDI-Nord. Das eigentliche Urteil ist 27 Seiten lang. Der Tatbestand (Sachverhalt) wird dort auf 15 Seiten zusammengefasst. Schon das zeigt, dass es da rechtlich Vieles zu bedenken und zu bewerten gibt. |

    1. Lehren aus der Gerichtsentscheidung?

    Theuffel-Werhahn betont in seinem Fazit die Bedeutung von Formalia bei Beschlussfassungen, fordert klar und deutlich formulierte Stiftungssatzungen. Er hält zudem fest, dass ein Stifter als Stiftungsvorstand keine Sonderrechte genießt. Das ist bezogen auf den Sachverhalt des Urteils alles richtig, es trifft aber nicht den eigentlichen Kern der Gesamtangelegenheit, wie sie uns von Mitgliedern der ALDI-Familie in den Medien ausgebreitet wird. Um es unmissverständlich zu sagen, mich interessieren hier nicht die beteiligten Personen und dieser konkrete Fall, dessen Einzelheiten wir trotz der „Medienschlacht“ nicht wirklich kennen. Mich interessiert der Sachverhalt, soweit er bekannt ist, als Beispiel- und Lernfall für die Praxis des Einsatzes unternehmensverbundener Stiftungen zur Regelung der Unternehmensnachfolge.

    2. Ein Blick auf den Kern der Angelegenheit

    Bei der Angelegenheit geht es im Kern um Wertvorstellungen und um Kommunikation. Man hat sich drei parallele Stiftungen ausgedacht, die zumindest in wesentlichen Punkten als alleinige Gesellschafter der Familienunternehmung einstimmig entscheiden müssen. Eine Stiftung ist dem verstorbenen Senior und seiner Witwe zuzuordnen. Zwei weitere Stiftungen sind den beiden Söhnen und deren Familien zuzuordnen. Der Sohn, dem die Jakobus-Stiftung zuzuordnen ist, ist bereits gestorben. Damit sind drei Generationen betroffen - von der Großmutter bis zu den Enkeln und dazu noch die Witwe des verstorbenen Sohns. Hinzukommen außerdem noch Berater und Mitarbeiter von ALDI-Nord, die Sitze in den Stiftungsorganen innehaben.